Der erste „letzte Wille“ – Wallrafs Testament vom 22. April 1783

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In der bislang einzigen Einschätzung der Forschung zu Wallrafs erstem Testament von 1783 vermerkt Joachim Deeters 1974 lapidar, es sei „kurz und vom üblichen formalen Inhalt“.[1] Obwohl diesem Schriftstück gegenüber dem dritten und tatsächlich „end‑gültigen“ Testament Wallrafs von 1818 sicher eine geringere Bedeutung zukommt, ist es durchaus aufschlussreich, sich auch die früheren Testamentsfassungen anzuschauen: Diese lassen gerade in ihren Schwerpunktsetzungen spannende Schlussfolgerungen auf Wallrafs Leben zu. Im Folgenden wird in einer Analyse des ersten Testaments geprüft, welche Kontextinformationen sich zu den Inhalten und den genannten Personen [2] ermitteln lassen und ob es tatsächlich als „üblich“ gelten kann. Besonders aufschlussreich ist es, die folgenden Ausführungen mit den im Überblicksbeitrag zu frühneuzeitlichen Testamenten herausgearbeiteten Aspekten abzugleichen.

Ferdinand Franz Wallraf als Naturforscher (1781), Johann Wilhelm Caris
Bildnachweis: Rheinisches Bildarchiv Köln, WRM 2364 / KSM HM 1940/231, Reproduktions-Nr.: rba_c025382

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Zunächst macht es Sinn, sich Wallrafs Lebenssituation zu diesem Zeitpunkt genauer vor Augen zu führen – schließlich legt das Abfassen eines Testaments einen biographischen Anlass nahe. Das Testament stammt vom 22. April 1783. Zu diesem Zeitpunkt war Wallraf 34 Jahre alt und ein vor allem mineralogischer Naturforscher[3], der drei Jahre zuvor sein Lizenziat – einen Universitätsabschluss mit Lehrbefugnis – an der Medizinischen Fakultät abgeschlossen hatte. Von Wallrafs äußerer Erscheinung in diesen Jahren kann man sich durch das Porträt des Künstlers Johann Wilhelm Caris (1747–1830) von 1781 ein ungefähres Bild machen.[4] Im Jahr 1781 war zudem Wallrafs väterlicher Freund verstorben, der Chemieprofessor Johann Georg Menn (1730–1781),[5] dessen Witwe Dorothea Menn-Schauberg (1725–1789) Wallraf eine wichtige Fürsprecherin blieb.[6] Wie bereits angedeutet, war seine naturwissenschaftliche Laufbahn zunächst stabilisiert – und Wallraf war dadurch nicht zuletzt in die Position geraten, auf einen Lehrstuhl berufen werden zu können, was er vermutlich seit Beginn seines Studiums an der Medizinischen Fakultät angestrebt hatte.[7] Ungefähr ein Jahr nach dem Testament erhielt Wallraf 1784 den freigewordenen Lehrstuhl für Botanik. Zwar ist es nicht unwahrscheinlich, dass diesem wichtigen Schritt einige Jahre der Unsicherheit vorangegangen waren; einen konkreten Anlass zu einem Testament scheint dies jedoch nicht zu bieten. Neben dem medizinisch-naturwissenschaftlichen Zweig seiner Arbeit war Wallraf außerdem als Lehrer am Gymnasium Montanum tätig (seit 1769 als „Professor“), einer Einrichtung, mit der er immer wieder in Konflikte geriet, die seine Karriereaussichten mitunter gefährdeten.[8] Ein Zusammenhang mit dem Testament erscheint jedoch unwahrscheinlich, zumal die intensive Konfliktphase erst nach 1786 folgte, ausgehend von den Ansätzen Wallrafs zu einer vor allem gegenüber den Gymnasien drastischen Bildungsreform in Köln.[9]

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Im Zusammenhang mit dieser Reform – und hier wird die Spur deutlicher – wird häufig Wallrafs Reise nach Süddeutschland erwähnt, die er gemeinsam mit seinem Freund, Franz Wilhelm Reichsgraf von Oettingen-Baldern und Wallerstein (1725–1798)[10], unternommen hat und die ihn offenbar mit aufklärerischen, reformorientierten Bildungsansätzen in Kontakt gebracht hat.[11] Das Jahr dieser Reise, 1783, lässt in diesem Zusammenhang aufhorchen. In Edwin Langes älterer Arbeit zu Wallrafs aufklärerischem Profil findet sich der Hinweis, dass diese Reise „Ende April“[12] angetreten wurde[13] – die zeitliche Verbindung ist überdeutlich: Wallraf hat offenbar vor dem Antritt der Reise ein vorsorgliches Testament verfasst. Ob es sich dabei um eine für die Zeit übliche Vorsichtsmaßnahme handelte oder ob daraus auf eine ausgeprägte persönliche Angst Wallrafs angesichts der Reise ins Ungewisse geschlossen werden kann, lässt sich nur schwer entscheiden. Der direkte zeitliche Zusammenhang allerdings ist kaum von der Hand zu weisen.

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Schaut man sich die Quellenbestände zu diesem Testament[14] genauer an, so findet sich nicht nur eine Fassung des Dokuments, sondern eine ganze Reihe von Schriftstücken. Der gesamte Vorgang ist – das endgültige Testament eingeschlossen – in lateinischer Sprache abgefasst. Das erste Dokument[15] ist nicht von Wallraf selbst, sondern vom Notar Johann Josef Bürgers[16] verfasst, den Wallraf in der Sache konsultiert hatte. Laut der Einordnung im Findbuch des Archivs handelt es sich um ein „Muster“[17]. Und in der Tat sind bei einem Vergleich[18] dieses Textes mit Wallrafs Fassung eine großflächige wörtliche Übernahme der vorformulierten Passagen und ein paralleler Aufbau erkennbar. Nähere Informationen zu ihrem Zusammenhang sind leider nicht überliefert – ob es sich also um ein allgemeines „Muster-Testament“ des Notars handelt oder um eine eigens für Wallraf konzipierte Vorlage, muss daher ungeklärt bleiben. In der Formulierung „[…] haeredem universalem instituo Joannem Jos. Burgers“ taucht der Notar selbst auf, der (vermutlich als Beispiel) wörtlich als universaler Erbe eingesetzt wird; mehrere gestrichelte Leerstellen dienten als Platzhalter, um Namen einzufügen. Großflächig durchgestrichene Abschnitte deuten darauf hin, dass die Vorlage wohl tatsächlich Wallrafs Arbeitsgrundlage war.

Detailausschnitt: Testamentsentwurf, Wallraf unterschreibt für sich selbst, den Notar und seine Zeugen
Bildnachweis: HAStK, Best. 1105, A 27, fol. 5v, gemeinfrei

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Dass der Vorgang für Wallraf durchaus einen gewissen Aufwand darstellte, zeigt neben der Vorlage auch die Tatsache, dass zwei Entwürfe[19] überliefert sind, mit denen Wallraf die endgültige Version vorbereitete. Trotz weitgehender Übereinstimmung mit Vorlage und Endversion enthalten diese Entwürfe kleinere Abweichungen[20] und Streichungen, die unten noch einmal betrachtet werden. Das zweite der beiden Konzepte Wallrafs ist auf denselben Tag datiert wie das eigentliche Testament; außerdem finden sich unter Wallrafs (abgekürzter – es fehlt der zweite Vorname Franz) Unterschrift die Namen des Notars sowie der Zeugen, Hugo Kieser und Joseph Tack. Diese haben, wie das homogene Schriftbild nahelegt, nicht selbst unterschrieben, sondern sind von Wallraf in diesen Entwurf integriert worden.

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  • Detailausschnitt: Siegel Wallrafs und des Notars Bürgers auf dem Notarumschlag (das linke Siegel brach beim Öffnen in zwei Teile)
    Bildnachweis: HAStK, Best. 1105, A 27, fol. 7v, gemeinfrei
  • Detailausschnitt: Unterschrift der Zeugen Wallrafs auf dem Notarumschlag
    Bildnachweis: HAStK, Best. 1105, A 27, fol. 7v, gemeinfrei

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Der offizielle Charakter des Testamentes wird durch den überlieferten Umschlag[21] unterstrichen, in dem das gefaltete Schriftstück verwahrt wurde. Dieser trägt eine ausführliche Beschriftung des Notars, die die Rechtmäßigkeit des Vorgangs sicherstellt. So wird eingangs der Zeitpunkt präzise benannt: „Anno D[omi]ni millesimo septingentesimo octuagesimo tertio die vero 22da Aprilis circa horam quintam pomeridianam“.[22] Wallraf, der als „Hochehrwürdiger Herr“[23] und auch „Licenciat der Medizin“ bezeichnet wird, sei „gesund an Körper und Geist“ gewesen, als er „eine in diesem Umschlag befindliche Schrift eingereicht und dieselbe in meiner und der Gegenwart der Zeugen unterschrieben“ habe mit der „Erklärung, dass in dieser sein letzter Wille enthalten“ sei. Zwar habe Wallraf sich spätere Änderungen vorbehalten, dennoch sei die Willenserklärung von Notar und Zeugen ernstzunehmen und umzusetzen. Zur Beglaubigung wird im Text darauf verwiesen, Wallraf habe den Umschlag mit seinem eigenen Siegel versehen. Außerdem bestätigt auch der Notar, die Unterschriften seien in seiner Anwesenheit geschehen, was durch seine eigene Unterschrift und sein kleines Siegel[24] bezeugt werde – tatsächlich war der Umschlag, wie auch der Bildausschnitt zeigt, mit zwei Siegeln verschlossen. Bürgers verweist abschließend auf die Rechtmäßigkeit seiner Funktion als Notar und versieht den Umschlag mit seinem Notariatszeichen. Die beiden genannten Zeugen, Hugo Kieser und Joseph Tack,[25] unterschreiben den Umschlag erkennbar eigenhändig – ihre Unterschriften finden sich aber nicht auf dem eigentlichen Testament.

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Das Testament selbst[26] ist in sieben inhaltliche Abschnitte unterteilt, die durch zwei formelhafte Passagen eingerahmt werden, nämlich zu Beginn „In Nomine Sanctissimae et Individuae Trinitatis amen“, was der Invocatio im Protokoll einer mittelalterlichen bzw. frühneuzeitlichen Urkunde gleicht,[27] und am Ende Wallrafs eigenhändiger Unterschrift. Zunächst stellt der Testator die Notwendigkeit eines Testaments mit dem Verweis auf das „Gesetz der menschlichen Sterblichkeit“ heraus. Dann folgt der eigentliche Inhalt, der zunächst Wallrafs persönliche Existenz behandelt, nämlich seine „unsterbliche Seele“, die er „demütigst und ergebenst Gott allein ihrem Schöpfer zurück“ gebe, vertrauend auf Jesus Christus als Erlöser, die Jungfrau Maria und seine Patrone als Vermittler, „sodass ich schließlich die glückselige Ewigkeit erreiche“. Auch für seinen Leichnam trifft er Vorkehrungen; dieser sei vorzugsweise auf einem Friedhof, mindestens aber „an einem der Luft zugänglichen Ort nach christlicher Sitte“, wenn auch „mit den bescheidensten Kosten und Feierlichkeiten“ zu bestatten. Wallraf bedenkt weiterhin die Kirche, namentlich den kurfürstlichen Kölner Erzbischof und hält für den unvollendeten Dom fest: „Ich will, dass […] auch für den Bau der Domkirche die üblichen Abrechnungen gezahlt werden.[28]

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Der ausführlichste Paragraph 3tio [= tertio, zum Dritten“] stellt die testamentarische Verfügung im eigentlichen Sinne dar. Wallraf überantwortet seine materielle Habe an „Haeredes universales“, also ausdrücklich: „universale Erben“. Er bedenkt dabei in erster Linie seine direkten Verwandten und beginnt, als lediger Priester naheliegend, bei seinen „sehr geliebten Eltern“, denen er „sehnlich“ wünscht, bei seinem eigenen Tod noch am Leben zu sein. Andernfalls benennt Wallraf mehrere Gruppen weiterer Angehöriger in absteigend nahen Verwandtschaftsverhältnissen, zuerst seine Schwester „und deren Nachkommen“, wobei er die Einschränkung formuliert, diese sollen erst ein für das Erbe angemessenes Alter erreichen. Vom späteren Konflikt und erheblichen Unmut gegenüber diesem Teil seiner Familie ist hier nichts zu erkennen. Im Fall, dass niemand dieser bisher genannten Verwandten ihn überleben sollte, solle sein Nachlass aufgeteilt werden, und zwar zwischen drei Parteien der weiteren Familie die im gleichen Umfang bedacht werden sollen. Väterlicherseits nennt Wallraf die „Sprösslinge[ ] des Vetters Peter Wallraf[29]. Mütterlicherseits werden die Nachkommen des Onkels „Campensis Ger[h]ard Nettesheim“ genannt, dessen Spuren kaum weiter verfolgt werden können[30], sowie der „hiesige[ ] Neffe[ ] Peter Joseph Nettesheim[31]. Wallraf stellt offen zur Wahl, ob der Nachlass zugunsten der Erben verkauft werde oder ob die Gegenstände direkt, aber „gut unterzubringen“, auf die Verwandten übergehen. Dieser Absatz im endgültigen Exemplar unterscheidet sich von den Entwürfen; in denen er daher großflächig gestrichen ist. Ein Blick auf die Formulierungen zeigt, dass die bedachten Personen(gruppen) identisch sind, wobei die Satzkonstruktionen zu ihrer Bezeichnung weniger präzise, sondern verschachtelter und komplexer angelegt sind[32] – offenbar hat Wallraf diese zentrale Passage mehrfach umgearbeitet, um sie möglichst prägnant und unmissverständlich zu formulieren.

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Die weiteren Absätze sind für ein Testament charakteristisch. Zunächst benennt Wallraf einen für die Umsetzung verantwortlichen Testamentsvollzieher, nämlich seinen „Freund“ Clemens Zeno Sels[33], der über sein Honorar selbst entscheiden solle. Weiterhin behält Wallraf sich zukünftige Änderungen vor, sofern etwaige neue Dokumente dieselbe Glaubwürdigkeit aufweisen wie das vorliegende, also eigenhändig geschrieben und unterzeichnet oder gar notariell verfügt sein sollten. Es folgt die typische Absicherungsklausel, das Testament solle bei formalen Zweifeln stattdessen entweder als Kodizill, als „Schenkung unter Lebenden“ oder als „letzter oder doch höchster Wille aus Anlass des Todes oder welchem anderen Anlass auch immer gültig“ sein.

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Die letzte Passage im Testament gibt Anlass, weitere Überlegungen zur Gültigkeit des Dokumentes anzustellen. Wallraf verweist hier noch einmal deutlich auf den hinzugerufenen Notar sowie die „Anwesenheit dieser eingeladenen und gebetenen Zeugen“, die dazu beitragen sollen, „diesen meinen letzten Willen, den ich in ihrer Gegenwart unterschreibe und mit meinem Siegel unterzeichne“ wirksam zu machen. Die auf dem Umschlag des Notars unterzeichnenden Zeugen sind nicht namentlich genannt und unterschreiben das Testament auch nicht, was bei einem eigenhändig verfassten, „holographen“ Testament aber auch nicht erforderlich war. Stattdessen folgt Wallrafs eigene Unterschrift und die Angabe von Ort („Colonia Agripp[inensis]“) und Datum. Wallraf charakterisiert sich selbst als „Presb[yter]“ – Priester – und markiert damit als noch nicht zum Professor ernannter oder promovierter Nachwuchsforscher entsprechend seine gesellschaftliche Position. Sicherlich ist dies zugleich ein Verweis auf die Autorität der Kirche. Das Testament wird durch eine abgekürzte Beglaubigungsformel abgeschlossen, die (naheliegend ergänzt[34]) lautet: „[zur Beglaubigung] des Vorgenannten eigenhändig [unterschrieben]“. Dies ist das letzte Element einer ganzen Reihe von auf formelle Gültigkeit abzielenden Bestandteilen, zu der neben der Eigenhändigkeit auch die Siegel, die Unterschrift, Zeugen und Notar sowie der alles beglaubigende und gleichzeitig auch ganz materiell einschließende Umschlag gehören. All dies zeigt die Bemühungen Wallrafs, eine möglichst abgesicherte Verfügung zu hinterlassen. Ob dies zugleich auf eine gewisse Eile angesichts der Reisepläne hindeutet, ist nur schwer zu beurteilen, da etwa zu Bürgers‘ Entwurf keine Datierung überliefert ist.

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Über diese nachvollziehbaren Bemühungen um ein möglichst integres Testament weist das Schriftstück allerdings auch Merkmale auf, die etwas anachronistisch erscheinen: Dazu zählen die lateinische Sprache (vermutlich Wallrafs geistlichem Status zuzuschreiben) und auch die konkrete Benennung von universellen Erben statt einer inventarhaften Auflistung der zu verteilenden Einzelgegenstände. Beides ist für deutsche Testamente der Vormoderne eigentlich unüblich und deutet eher auf eine enge Orientierung an den Traditionen des römischen Rechts hin. Der Notar hat diese Form in seinem Entwurf zwar bereits angelegt[35] – ob die Initiative zu einem besonders traditionellen Testament aber nicht vielmehr von einem möglicherweise verunsicherten und zugleich den antiken Traditionen und dem Lateinischen zugewandten Wallraf ausging, ist leider nur zu mutmaßen. Dennoch ergibt sich der Eindruck eines geradezu überschematischen und penibel abgesicherten Dokumentes.

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Aus heutiger Sicht, die stets vor allem auf die Sammlung fixiert ist, irritiert es beinahe, dass Wallraf hier mit keiner Silbe erwähnt, worin seine Besitztümer im Detail bestehen – obwohl dies zeitgenössisch üblich gewesen wäre. Dass er sogar den Verkauf seines Nachlasses gestattet, steht im scharfen Kontrast zum späteren Bild des „rettenden Erzbürgers“ und lässt nur einen Schluss zu: Die naturgeschichtliche, pädagogische Sammlung von Mineralien, Fossilien und Büchern erschien dem Lehrer 1783 offenbar noch nicht der Übertragung an die Stadt wert oder für die Nachwelt nützlich. Auch Wallrafs spätere Weggefährten wie Matthias Joseph de Noël (1782–1849) sucht man hier vergeblich – die genannten Zeugen und übrigen Personen sind der Nachwelt kaum bekannt. Abschließend lässt sich zudem Deeters‘ Urteil relativieren: Zwar ist das Testament von 1783 im höchsten Maße „formal“, zugleich aber nicht unbedingt in der „üblichen“ Form verfasst, sondern vielmehr bemüht um einen Anschluss an traditionelle Vorstellungen und das römische Recht. Dies kann auf den Notar Bürgers zurückgehen oder aber auf Wallraf selbst angesichts der ungewissen längeren Reise. Das gerade im Vergleich zum zweiten Testament hochstrukturierte, reduzierte und absichernde Dokument stammt aus einer Lebenssituation Wallrafs vor dem Höhepunkt seiner universitären und (stadt‑)öffentlichen Laufbahn. Deshalb scheint hier ein vergleichsweise „seltener“ Wallraf auf – nicht die öffentlich wirksame Person, sondern vielmehr ein frommer Bürger und sterblicher Mensch. Sein akkurates, insgesamt „über-formales“ und wohl prophylaktisches Testament liefert Einblicke in den notariellen Vorgang, kaum aber in das individuelle Leben des Testators. Form und Inhalt des Dokumentes stehen indes im Kontrast zu den späteren Verfügungen: Von einer Sammlung ist im Testament keine Spur zu erkennen.


Anmerkungen

[1] Joachim Deeters (Bearb.), Ferdinand Franz Wallraf. Ausstellung des Historischen Archivs der Stadt Köln vom 5. Dezember 1974 bis 31. Januar 1975, Köln 1974, S. 93.

[2] Dazu wird vor allem Wendels‘ Auswertung einer französischen Bevölkerungserhebung der Stadt Köln um 1800 herangezogen, vgl. dazu Claudia Wendels, Die Bevölkerungs- und Sozialstruktur der Stadt Köln um die Jahrhundertwende 1800/1801. Wiedergabe und Auswertung einer Bevölkerungsliste aus französischer Zeit, Bd. 1, Köln 2017, S. 9–11 sowie 22–26.

[3] Vgl. Gunter Quarg, Naturkunde und Naturwissenschaften an der alten Kölner Universität (Studien zur Geschichte der Universität zu Köln 14), Köln 1996, S. 183–186 u. Edwin Lange, Ferdinand Franz Wallraf und die rheinische Aufklärung. Wallrafs Entwicklung, Tätigkeit und Bedeutung bis zum Ende des 18. Jahrhunderts, Univ.-Diss., Bonn 1950, S. 182.

[4] Vgl. Götz Czymmek, Ferdinand Franz Wallraf im Bild, in: Wallraf-Richartz-Jahrbuch 69 (2008), S. 271–302, hier: S. 272f.

[5] Johann Jakob Merlo, Art. „Menn, Johann Georg“ in: Allgemeine Deutsche Biographie 21 (1885), S. 357–358 (Online-Version); URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd133910172.html#adbcontent. Menn wurde am 29. Dezember 1730 geboren und verstarb 1781 mit 50 Jahren. Vgl. auch Deeters, Ausstellung (wie Anm. 1), S. 13f.

[6] Vgl. Klaus Müller, Ferdinand Franz Wallraf: Gelehrter, Sammler, Kölner Ehrenbürger (1748–1824), Köln 2017, S. 16 u. 20.

[7] Vgl. ebd., S. 18 u. 22.

[8] Vgl. ebd., S. 14f. und Deeters, Ausstellung (wie Anm. 1), S. 10f. u. 30.

[9] Vgl. Deeters, Ausstellung (wie Anm. 1), S. 32–36.

[10] Vgl. ebd., S. 10. Oettingen vermittelte Wallraf später die Dompropstei als Wohnung, vgl. ebd., S. 31.

[11] Vgl. Lange, Wallraf (wie Anm. 3), S. 29f., der von „wertvolle[n] Anregungen“ spricht.

[12] Eine genaue Datierung ist schwierig, da die entsprechenden Quellen dem Archiv nicht mehr vorliegen: Vgl. „Briefe Wallrafs, die nach Fuchs‘ Verzeichnung zu einem eigenen Konvolut über Wallrafs Reise nach Schwaben 1783 formiert worden waren, wurden noch von Lange für seine Dissertation 1948 benutzt, sind seitdem aber vermißt.“ Joachim Deeters, Der Nachlass Ferdinand Franz Wallraf (Best. 1105) (Mitteilungen aus dem Stadtarchiv von Köln 71), Köln 1987, S. XI.

[13] Vgl. Lange, Wallraf (wie Anm. 3), S. 29: „Nachdem er für seine Professur am Montanum einen Vertreter gestellt hatte, reiste er mit Graf Öttingen Ende April 1783 über Koblenz, Mainz, Frankfurt, Aschaffenburg, Mergentheim, Bartenstein und Ellwangen nach Schwaben und traf am 9. Mai in Baldern, dem Reiseziel ein. In all diesen Städten hatte man mehrtägige Aufenthalte.“

[14] HAStK, Best. 1105 (Ferdinand Franz Wallraf), A 27 (Letztwillige Verfügungen), fol. 2r–11v.

[15] Ebd., fol. 2r–3v.

[16] Zu Bürgers vgl. knapp Wilhelm Schmidt-Thomé, Rheinische Notarsiegel von 1798–1966, unter besonderer Berücksichtigung von Köln und des Oberlandesgerichtsbezirks Köln, in: Jahrbuch des Kölnischen Geschichtsvereins 65 (1963), S. 151–200, hier:  S. 129: „Bürgers, Johann Joseph, Secretar 2dae instantiae am Officialat; Köln, Am Hofe Nr. 2534 (Notar)“ (Informationen einem Dekret vom 13. November 1798 entnommen, ergänzt durch ein Kölner Adressbuch von 1798. Bürgers wurde durch das genannte Dekret offenbar seines Amtes enthoben; bei Wendels lässt er sich nicht auffinden, möglicherweise hatte er Köln verlassen.)

[17] Deeters, Nachlass (wie Anm. 12), S. 257.

[18] Ein detaillierterer Vergleich könnte weitere Erkenntnisse zu Wallrafs Nutzung des Entwurfs und dessen Entstehung ergeben.

[19] HAStK, Best. 1105, A 27, fol. 4r–4v u. 5r–5v.

[20] Wie beim Vergleich des Entwurfs Bürgers‘ mit dem Testament gilt auch hier: Eine detaillierte Analyse könnte sicherlich Nuancen des Entwicklungsprozesses herausarbeiten. So wurde etwa im dritten Abschnitt aus „opto“ [wünschen] („[…] amantimissimos Parentes meos quibus opto […]“) des ersten Entwurfs ab dem zweiten Entwurf ein verstärktes „exopto“ [sehnlich wünschen].

[21] HAStK, Best. 1105, A 27, fol. 7r–7v.

[22]Im 1783. Jahr unseres Herrn wahrhaftig am 22. Tage des Aprils um die fünfte nachmittägliche Stunde.

[23] Auch im Original ist diese Anrede für einen Geistlichen großgeschrieben: „Plurimum R[everen]dus d[omi]nus“.

[24]sigilloque meo minori munivi“. Das kleine(re) Siegel (sigillum minus) wurde „selbständig zur Besiegelung weniger bedeutender Geschäftssachen, Mandate usw., auch als Verschlußsiegel benutzt“ und stand im Gegensatz unter anderem zum Großen, für die Rechtsgeschäfte kaiserlicher oder königlicher Kanzleien gebrauchten Siegel. Vgl. Ahasver von Brandt: Werkzeug des Historikers. Eine Einführung in die historischen Hilfswissenschaften, 17. Aufl., Stuttgart 2007, S. 144.

[25] Es lässt sich nur mutmaßen, in welchem Verhältnis sie zu Wallraf standen. Naheliegend erscheint ein Bezug zur Medizinischen Fakultät, aber auch zu Wallrafs Bekanntenkreis aus Jugendtagen (im Hause der Menns?) oder seiner klerikalen Laufbahn. Der Name „Kieser“ findet sich sporadisch in Wallrafs Korrespondenz, vgl. Deeters, Nachlass (wie Anm. 12), S. 160f. u. 319. Zu einem „rentier“ Hugo Kieser (lfd. Nr. 26328), 1783 ca. 65 Jahre alt, vgl. Claudia Wendels, Die Bevölkerungs- und Sozialstruktur der Stadt Köln um die Jahrhundertwende 1800/1801. Wiedergabe und Auswertung einer Bevölkerungsliste aus französischer Zeit, Bd. 3, Köln 2017, S. 1091.

[26] HAStK, Best. 1105, A 27, fol. 8r–8v, im Folgenden wird das im Original lat. Testament aus der Übersetzung d. Verf. zitiert.

[27]Im Namen der hochheiligen und unzerteilten Dreieinigkeit amen“. Der „vollständige klassische Formenapparat der mittelalterlichen Urkunde“ stellte die Anrufung Gottes ganz an den Beginn des Dokumentes. Vgl. Von Brandt, Werkzeug (wie Anm. 24), S. 90.

[28] Im Original „pro fabrica aedis Metropolitanae solitos turnos solvi volo.“ „Solitos turnos“ ist nur schwer zu übersetzen, steht aber wohl im Kontext kirchlicher (Pfründen-)Zahlungen und benennt eine offenbar übliche feststehende Summe. Mit „aedes Metropolitana“ ist eindeutig der Dom gemeint. „Fabrica“ lässt sowohl die Übersetzung „Bau“ als auch „Instandhaltung“ zu.

[29] Es liegt nahe, nach Peter Wallraf in Köln zu suchen, war Wallrafs Familie doch in der Stadt etabliert. In Wendels‘ Personenverzeichnis tauchen gleich mehrere Personen auf, die dafür in Frage kommen (Schreibweise allerdings: Wallraff): Vielversprechend ist der 1783 ca. 20-jährige Peter Wallraff (lfd. Nr. 27585), wie F. F. Wallrafs eigener Vater Kaspar ein Schneider, oder dessen gleichnamiger Vater (1783 ca. 58-jährig, lfd. Nr. 27590). Eine Verwandtschaft mit Kaspar Wallraf erscheint plausibel, auch weil eines der nach 1783 geborenen Kinder des jüngeren P. Wallraff ebenfalls „Kaspar“ hieß. Vgl. Wendels, Bevölkerungsliste, Bd. 3 (wie Anm. 25), S. 1126. Die übrigen P. Wal(l)raf(f)s, lfd. Nr. 3690 und 5521, sind unwahrscheinlicher, vgl. Claudia Wendels, Die Bevölkerungs- und Sozialstruktur der Stadt Köln um die Jahrhundertwende 1800/1801. Wiedergabe und Auswertung einer Bevölkerungsliste aus französischer Zeit, Bd. 2, Köln 2017, S. 500 u. 546.

[30] Das vorangestellte „Campensis“ ist unklar. Es könnte der (heute niederländische) Ort Kampen gemeint sein, aber auch einfach allgemein ein ländliches Gebiet; sogar eine Berufsbezeichnung (etwa „Kleinbauer“ oder „Söldner“) ist nicht auszuschließen.

[31] Das „hiesig“ deutet auf Köln hin. Im Verzeichnis von 1800 lassen sich ein Peter Nettesheim sowie ein Josef Nettesheim finden. Peter (lfd. Nr. 40451) war ein 1783 ca. 57 Jahre alter Gärtner, vgl. Wendels, Bevölkerungsliste, Bd. 3 (wie Anm. 25), S. 1464. Gemeint ist wohl kein „Neffe“ (möglich auch „Enkel“, aber unwahrscheinlicher) Wallrafs selbst (dann wäre ja ein Kind seiner Schwester gemeint), sondern seiner Mutter, vielleicht der Kaplan Josef Nettesheim (lfd. Nr. 35298), 1783 ca. 23 Jahre alt, vgl. ebd., S. 1330.

[32] Vgl. zum Beispiel „[…] succedant mihi sanguine propinquissimi soror nempe, ejusque descendentes […]“ – „sollen nachfolgen natürlich die mir im Blute verwandtesten Schwester und ihre Nachkommen“ im ersten Entwurf, der die Schwester im Gegensatz zum Testament ausführlicher charakterisiert und den Passus bezüglich ihrer Kinder auslässt. Auch die folgenden Formulierungen erscheinen weniger präzise.

[33] Es könnte Clemens Augustus Sels, ein Prüfling der (Philosophischen) Artes-Fakultät, gemeint sein, der 1767 – im gleichen Jahr wie Wallraf – wohl für den Magistergrad geprüft wurde, möglicherweise also ein Kommilitone und Freund Wallrafs. Als Herkunftsort wird Korschenbroich genannt. Peter Stauder, Die Hochschulschriften der alten Kölner Universität 1583–179: Ein Verzeichnis, München 1990, S. 166f. Der bei Wendels genannte Angestellte („Werf-Schreiber“) Clemens Sels in Wallrafs Alter (lfd. Nr. 9564) kam erst 1770 aus Korschenbroich nach Köln – ob es sich also um den Prüfling von 1767 handelt, ist fraglich, vgl. Wendels, Bevölkerungslisten, Bd. 2 (wie Anm. 25), S. 649. Ein weiterer, 1827 in Neuss verstorbener Clemens Zeno Maria Sels bietet über das plausible Alter hinaus keinen Hinweis, vgl. Öffentlicher Anzeiger der Königl. Regierung zu Düsseldorf, Nr. 66, 17. Juli 1827, hier: S. 296. Die Zuordnung bleibt insgesamt unklar, es ist aber recht plausibel, dass es sich um einen ungefähr gleichaltrigen Universitätsfreund Wallrafs handelt. Möglicherweise deutet „Praenob[ilis] Dom[inus]“ auf eine adelige Herkunft hin.

[34] Zeichengetreu schreibt Wallraf „Pssor. m.p.p“, was sich den gängigen Abkürzungen gemäß plausibel zu „[in fidem] P[raemi]ssor[um] m[anu] p[ro]p[ria] [subscripsit]“ ergänzen lässt. Das „Manu propria“ ist zudem kalligraphisch verziert.

[35] Die konkrete Einsetzung eines Universalerben war im Entwurf Bürgers‘ sogar noch deutlicher formuliert: „Cum autem Haeredis institutio sit basis et fundamentum cujuscunque testamenti aut supremae voluntatis in haeredem universalem instituo Joannem Jos. Burgers“.

Empfohlene Zitierweise
Sebastian Schlinkheider, Der erste "letzte Wille" – Wallrafs Testament vom 22. April 1783, aus: Elisabeth Schläwe / Ders., Letzter Wille mit großer Wirkung – Die Testamente Ferdinand Franz Wallrafs (1748–1824) (DOI: https://dx.doi.org/10.18716/map/00003), in: mapublishing, 2018, Seitentitel: Testament 1783: Der erste „letzte Wille“ (Datum des letzten Besuchs).