Archivsignatur: HAStK, Best. 1105 (Ferdinand Franz Wallraf), A27 (Letztwillige Verfügungen), fol. 27r–32v.
Transkription: Elisabeth Schläwe
fol. 29r
Ein halber Thaler
15 GR Wir Friederich Wilhelm
von Gottes Gnaden
König von Preußen &c.
No 8845. thun kund und fügen hiemit zu wissen, daß:
Vor Nicolas Merlo königlichem
Notar residirend zu Köln am Rheine (Sitz
des Oberappellationshofes) und in Beysein
der vier ebenfalls in Köln wohnenden Herrn
Wilhelm Blanchard Präsident des hiesigen
Kreisgerichts, Everhard Anton von Groote
zu Kentenich, Oberpostmeister, Caspar
Heinrich Bemberg Rentenier, und Johann
Philipp Heimann Kaufmann und
Commerzienrath, als hierzu besonders
erbetenen Zeugen.
Erschiene der hochwürdige und hochge-
lehrte Herr Doctor und Professor Ferdi-
nand Franz Wallraff, ehemaliger
Canonich in mehreren Stiftern, Rector
Erstes Blatt magnificus bei der ehemaligen hiesigen
Universität &c., wohnhaft hier in Köln
am
fol. 29r
Ein halber Thaler
15 GR Wir Friederich Wilhelm
von Gottes Gnaden
König von Preußen &c.
No 8845. thun kund und fügen hiemit zu wissen, daß:
Vor Nicolas Merlo königlichem
Notar residirend zu Köln am Rheine (Sitz
des Oberappellationshofes) und in Beysein
der vier ebenfalls in Köln wohnenden Herrn
Wilhelm Blanchard Präsident des hiesigen
Kreisgerichts, Everhard Anton von Groote
zu Kentenich, Oberpostmeister, Caspar
Heinrich Bemberg Rentenier, und Johann
Philipp Heimann Kaufmann und
Commerzienrath, als hierzu besonders
erbetenen Zeugen.
Erschiene der hochwürdige und hochge-
lehrte Herr Doctor und Professor Ferdi-
nand Franz Wallraff, ehemaliger
Canonich in mehreren Stiftern, Rector
Erstes Blatt magnificus bei der ehemaligen hiesigen
Universität &c., wohnhaft hier in Köln
am
fol. 29v
am Hofe (Universitäts Strasse, No 1. 2570),
und erklärte bey guter Vernunft und Aus-
sprache, er wolle hiemit seine lezte
Willensverordnung machen, welche er sodann
wircklich in Beysein der Herrn Zeugen, dem
Notar dicktirte, und welche der Notar
so niederschriebe, wie sie ihm vom Herrn
Testator dicktirt wurde, wie folgt; nemlich
1 Soll nach meinem gottgefälligen Hin
scheiden mein Körper nach der einzig
meinen Herrn Testamentsvollziehern über
lassenen Einrichtung beerdigt werden.
2 Wiederrufe ich alle früheren Verord-
nungen, und will, daß die gegenwärtige
einzig ihren Vollzug erhalte.
3 Soll meine Schwester Caecilia Ehefrau
Alexius im hiesigen bürgerlichen Hospital
lebenslänglich anständig versorgt werden,
und dort den Tisch erster Classe, jedoch
auf ihrem Wohnzimmer genießen, und
sollen derselben alle sonst nöthigen
Bedürfnisse ohne alle Ausnahme standesmäßig
angeschaft, und nebst dem an baarem
Geld monatlich fünf Reichsthaler cölnisch als
SpielPfenning gegeben werden.
4
fol. 30r
4 Der Ehemann meiner Schwester Caspar
Alexius mit seinen bereits in der
Brauweiler Anstalt versorgten Kindern
Caspar und Elisabeth sollen fortdaurend
und lebenslänglich in dieser Anstalt ihre
Versorgung in allen nöthigen Lebens-
bedürfnissen nach bürgerlicher Art erhalten,
gleichwie dessen beide Kinder Ferdinand
und Maria Anna eben so auf diese
Versorgung Anspruch haben sollen, wenn
diese sich bequemen wollen, dort ihr
Leben zuzubringen. Was sich inzwischen
der Eine oder Andere von ihnen durch
Fleiß zu verdienen bemühen will, soll
für dessen eigene Rechnung seyn.
5 Soll meiner Schwester-Tochter
Antoinetta eine stäte, jährliche Leibrente
von hundert Reichsthaler cölnisch, vierteljährig
mit Fünf und zwanzig Reichsthaler zahlbar
ausgezahlt werden, und empfehle ich
dieselbe überdies, wenn sie unverheirathet
bleiben wird, oder auch Wittib seyn
würde, zur Versorgung in einem der
ersten hiesigen Conventen, nach welcher
Versorgung die Leibrente auf fünfzig
2tes Rh
fol. 30v
Reichsthaler reduzirt seyn soll. Würde dieselbe
aber als Wittwe ein oder mehrere Kinder
haben und in einem Convente versorgt
seyn: so soll die ganze Leibrente auf
hundert Reichsthaler von der Mutter zum
Nutzen der Kinder bis zu deren
Großjährigkeit verwendet werden; und
hiernach wieder die Mutter, wie im
unverheirathungs Falle fünfzig Reichsthaler
genießen.
6 Soll dem bei mir wohnenden Schwester-
Sohn Wolter Alexius eine stete Leibrente
von drey hundert Reichsthalern kölnisch per
Jahr, vierteljährig mit fünf und siebenzig
Reichsthaler ausgezahlt werden.
7 Der bey mir wohnenden Wittwe
Mungersdorff, soll eine lebenslängliche
Leibrente von fünfzig Reichsthaler kölnisch
per Jahr, halbjährig ausbezalt werden,
und empfehle ich dieselbe ebenfalls, be-
sonders noch zur Aufnahme in einem
der hiesigen Conventen.
8 Die vorstehenden Versorgungen
solle alle ohne Ausnahme, wenn eine
oder andere der genannten Anstalten
fol. 31r
eingehen sollte, oder sonst eintretenden
Verhältnissen nach die gesagte Versorgung
dort nicht statt haben könnte, wo sie ange-
wiesen worden, dann in einer andern
Anstalt oder wo es sonst – jedoch in hiesiger
Stadt seyn sollte, auf den verordneten
Fuß anständig geschehen.
9 Zur Erbin meines sämtlichen
Nachlasses er bestehe, worin er immer
wolle, setze ich die Stadt und Gemeinde
Köln, meine Vaterstadt ein, und zwarn
unter der ausdrücklichen unnachläßiger
Bedingung, daß meine Kunst-Mineralien-
Mahlerei-Kupferstich- und Bücher-Sammlung
zu ewigen Tagen bey dieser Stadt
und Gemeinde zum Nutzen der Kunst
und Wissenschaft verbleiben, derselben
erhalten und unter keinem erdenklichen
Vorwande veräußert, anderswo verlegt,
aufgestellt und derselben entzogen werden
soll.
10 Soll diese Sammlung unter der
unmittelbaren Verwaltung und Aufsicht
des zeitlichen Herrn Oberbürgermeisters
3tes und des Stadtrathes – welcher dazu eine
Com
fol. 31v
Commission aus seiner Mitte ernennen
wird, der Stadt erhalten und an einem
dazu passenden Orte gehörig geordnet,
aufgestellt und aufbewahrt werden. Dann
wird der Herr Oberbürgermeister und
Stadtrath einen Kunstverständigen in
Eid und Pflicht zu nehmenden beständigen
Aufseher über die ganze Sammlung gegen
ein angemessenes Salar bestellen, welcher -
soviel möglich in dem Lokal, wo die
Sammlung aufgestellt ist, seine Wohnung
haben, übrigens aber von der ver-
waltenden obenbezeichneten Commission
seine nähere Instrucktion erhalten
und befolgen soll.
11 Erwarte ich von meiner Erbin, daß
sie alle oben benannte Versorgungen
und aufgelegten Bedingungen püncktlich
erfüllen, so wie überhaupt alle Ver-
pflichtungen eines Erben gerne überneh-
men und nicht verkennen werde, daß
ich durch diese Verfügung einen Beweis
meiner unbegränzten Liebe zu ihr
gebe.
12 Bis dahin die Erbin die Erbschaft
ang
fol. 32r
angetreten hat, und ihr alles gehörig aus-
geliefert werden kann, stelle ich meine
gesammte Hinterlassenschaft unter die
Verwaltung meiner Herren Testaments
Vollzieher, welche mit Beihilfe einer
Commission, wozu ich die Herren Stadtrath
von Herwegh, RegierungsAssessor Ever-
hard von Groote, Stadtsekretar Fuchs,
und Mathias Joseph Denoel ernenne -
gleich nach meinem Tode zur Inventarisation
meines Nachlasses schreiten, bis zur
vollendeten Ueberlieferung an die Erbin
diese Verwaltung fortsetzen und hierbei
das Sachdienliche ordnen werden.
13 Ersuche ich den Herrn Oberbürger-
meister und Stadtrath meinen Herren
TestamentsVollziehern gleich nach meinem
Hinscheiden alle nöthigen Ausgaben an-
weisen zu lassen.
14 Zu TestamentsVollziehern ernenne
ich sammt und sonders meine Freunde
die Herren Marcus Dumont und Johan
Laurenz Firmenich Advokat beim hiesigen
Viertes und letztes königlichen AppellationsHofe dahier wohn-
Blatt haft, und bitte dieselbe sich gütigst dieses
mühs
fol. 32v
mühseeligen Geschäfts unterziehen zu wollen.
Ich vertraue denselben den Besitz meines
Nachlasses bis zur Uebergab an die Erbin
an.
Also geschehen zu Köln in der Wohnung
des Herrn Testators auf dessen Schlafzimmer
im ersten Stocke Straßenwerts, am
Neunten May achtzehn hundert achtzehn,
Morgens gegen neun Uhr. Nach der, dem
Herrn Testator in Beysein der Herren Zeugen
vom Notar gemachten Vorlesung des
ganzen gegenwärtigen Testaments ist
solches von dem Herrn Testator, von den
Herren Zeugen und vom Notar auf der
Urschrift unterschrieben worden.
s. gez. Ferdinand Wallraf. W. Blanchard.
E v Groote. C. H. Bemberg als Zeuge. Johan
Philip Heimann Zeuge. Merlo öffentlicher
Notar.
Zur Bekräftigung ist gegenwärtiges Testa-
ment besiegelt und unterzeichnet worden.
Für gleichlautende Ausfertigung
beurkundet und abgegeben an den Herrn Testator,
durch den unterzeichneten, zu Köln residirenden
Notar Adolf # Steinberger, als Depositar der
Urschriften des verstorbenen Notars Merlo.
A: Steinberger [eigenhändige Unterschrift]