Eine unruhige Nacht – Wallrafs Testament vom 25./26. Mai 1816

Elisabeth Schläwe / Sebastian Schlinkheider

Detailausschnitt: „P. S. In der Eile…“ – Wallraf ergänzt sein konzeptartiges Testament um ein zweiseitiges Postskriptum
Bildnachweis: HAStK, Best. 1105, A 27, fol. 22r, gemeinfrei

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Urkund dessen hab ich diese Verfugung auf Leben oder Tod eigenhandig geschrieben und sigillirt, so geschehen Coln im [!] meinem Zimmer des Olympus, nachts um und nach 12 Uhren den 25–26 May 1816.[1]

In Eile, wie Wallraf selbst zugeben muss[2], bringt er mitten in der Nacht sein zweites Testament zu Papier. Vermutlich mehrere Stunden wird er über dem schließlich gut 20 Seiten langen Entwurf verbracht haben. Der beachtliche Abstand von mehr als 33 Jahren trennt diese Verfügung von der vorhergehenden. Beide Dokumente unterscheiden sich nicht nur deutlich im Umfang – das Testament von 1783 war lediglich zwei Seiten lang, sondern auch in ihrer Gestalt: Folgte Wallrafs erstes Testament einer nach Vorlage mehrfach konzipierten, wohlgeordneten und formalisierten Struktur und war durch einen notariellen Vorgang abgesichert, wirkt der vorliegende Text von 1816 unkoordiniert, beinahe uferlos: Es handelt sich um einen konzeptartigen Fließtext, der durch die Seitengrenzen allenfalls grob inhaltlich gegliedert ist, dafür aber mit ständigen Hervorhebungen, Streichungen und Einfügungen zwischen den Zeilen aufwartet. Die letzten beiden Seiten sind von Wallraf nachträglich als Postskriptum angehängt.[3]

Wallrafs Siegel im Detail – der Stern sowie die Initialen „F. W.“ sind gut zu erkennen
Bildnachweis: HAStK, Best. 1105, A 27, fol. 11v, gemeinfrei

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Es stellt sich die Frage, ob ein derart unausgegorenes Schriftstück Gültigkeit beanspruchen konnte: Es wurde nie in Reinschrift gebracht oder als von einem Notar oder Zeugen beglaubigtes Dokument aktenkundig. Daher erscheint es sinnvoll, das Dokument mit den allgemeinen Kriterien frühneuzeitlicher Testamente abzugleichen. Da es sich ausdrücklich um ein holographes Testament handelt, waren Zeugen nicht zwingend erforderlich. Wallraf beglaubigt das Schriftstück mit Unterschrift und Siegel[4] und vermerkt, wie die eingangs zitierte Passage zeigt, auch Abfassungsort sowie Uhrzeit recht präzise. Auf dem mit dem Schriftstück gemeinsam überlieferten Umschlag vermerkte Wallraf zudem: „Ich Unterzeichneter erkläre diese meine vielleicht letzte Verfügung fur den Fall [mei]nes unvorgesehenen Hinscheidens. Eigend[händig] [unterschriebe]n. Cöln d[en] 26 Mai 1816[5] Wie auch bei anderen Unterschriften unterzeichnete Wallraf hier nur mit „Ferdinand Wallraf". Das mit dem Umschlag überlieferte Siegel Wallrafs ist intakt und damit eine der seltenen Gelegenheiten, dieses genauer zu betrachten. Im Prinzip reichte diese Form aus, um als Testament akzeptiert zu werden. Doch auch Wallraf scheint sich unsicher gewesen zu sein, ob sein letzter Wille Gültigkeit besitzen würde. Um sich gegen formale Fehler abzusichern, formuliert er im nachgeschobenen Postskriptum deshalb die (recht allgemeine) Klausel: „Gilt dieses Testament nicht als ein formliches, so gelte es als pro bona causa auf jede ihm gebuhrende Weise.[6] Im Bewusstsein, „verschiedene puncta nicht ganz reiflich“ ausgearbeitet zu haben, behält Wallraf den „Klugen, welche ich zu executiren meines Willens hiebey ersucht habe“, zudem einige Spielräume bei der Umsetzung der Festlegungen vor.[7] Wallraf war sich also darüber im Klaren, dass die mangelnde Systematik und Eindeutigkeit vieler Passagen der Umsetzung im Wege stehen mussten. Zu seinen Testamentsexekutoren wählte Wallraf einen der Brüder von Groote, Eberhard (1789–1864) oder Joseph (1791–1866), die Doktoren[8] Franz Palmatius Schmitz (1780–1821) und Johann Nepomuck Konstantin Paul D’hame (1767–1838) sowie Johann Jakob Peter Fuchs (1782–1857) und Franz Josef Seber (1777–1827), der zu dieser Zeit Direktor des Gymnasiums war.[9] Matthias Joseph de Noël (1782–1849) und Max Heinrich Fuchs (1767–1846)[10] sollten ebenfalls zu Rate gezogen werden.[11]

Reisepass Wallrafs von Köln nach Frankfurt, 25. Mai 1816
Bildnachweis: HAStK, Best. 1105, A 24A, fol. 36r, gemeinfrei

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Deeters gibt an, Wallraf habe das Testament „in deutlicher Erregung über seine mißratenen Neffen und Nichten niedergeschrieben,“[12] dabei war ihm vermutlich schon ein Jahrzehnt zuvor bewusst geworden, dass er seine Sammlung nicht in der Obhut seiner Familie belassen konnte.[13] Im Mai 1816 stand Wallraf aber noch unter dem Eindruck des im Anfang Februar beendeten Prozesses gegen sein Patenkind Ferdinand Alexius, das versucht hatte, seinen Onkel zu erpressen.[14] Den Anlass, seinen Nachlass zu regeln, gab allem Anschein nach eine Reise nach Frankfurt und Göttingen, die der 67-jährige Wallraf ab dem 26. Mai 1816 gemeinsam mit „Med. Bettendorf[15] unternehmen wollte. Ein entsprechender Reisepass für die Strecke Köln-Frankfurt, ausgestellt am 25. Mai, sowie zwei Rechnungen aus Wallrafs Nachlass zeugen davon.[16] Wie schon bei seinem ersten Testament wollte Wallraf offenbar seine Angelegenheiten geregelt wissen, bevor er Köln verließ.[17]

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Das Testament von 1816 lässt sich zudem streckenweise geradezu als Selbstzeugnis[18] lesen: Es beginnt mit einem ausführlichen Lebenslauf, der neben seiner familiären Herkunft (seine Eltern seien „beide alt-cölnischen Stammes“ gewesen) seine beruflichen Stationen im Lehramt und auch die Absetzung als Rektor unter einer „durch die Revolution so unruhigen Regierung und Führung[19] enthält. Sogar ein verärgerter Passus über die Gehaltsstreitigkeiten, die er mit dem Gymnasium Montanum geführt hatte, ist enthalten[20] – was für eine letztwillige Verfügung nicht unbedingt typisch erscheint. Waren der Hinweis auf die eigene Sterblichkeit und die Hoffnung auf Erlösung im ersten Testament in einer förmlichen, zurückhaltenden Phrase festgehalten, verbindet sich der entsprechende Abschnitt 1816 mit einer ausführlichen, bilanzierenden Selbstbetrachtung, die auch Verfehlungen nicht ausschließt: Wallraf spricht freimütig von seinem „beunruhigten und schwankenden Gewissen“ und beteuert: „[…] ich bitte Verzeihung von allen Lebenden und Todten, die ich durch Aergerniß (selbst wie sie sich es einbildeten) durch unbillige, auch mir nicht so eingebildete Handlungen – durch jede Art einer fremder Sünde beleidigt, vervortheilt oder verführt hab oder haben könnte.[21]

Wallraf setzt erstmals testamentarisch seine Heimatstadt als Erbin ein
HAStK, Best. 1105, A 27, fol. 12v Bildnachweis: HAStK, Best. 1105, A 27, fol. 12v, gemeinfrei

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Zum Abfassungszeitpunkt befand sich Wallraf mitten in aussichtsreichen Verhandlungen zur Veräußerung seiner Sammlung. Erst im Januar 1816 war ihm die testamentarische Übertragung an die Stadt nahelegt worden. Im Mai müssen die ersten Schritte dazu bereits im Gange gewesen sein: So hatte Wallraf finanzielle Unterstützung beantragt, seine aufwendigen Inventarisierungsarbeiten liefen – und bereits im August 1816 wurde ein Teil der Sammlung in das ehemalige Jesuitenkolleg übertragen.[22] Diese Prozesse scheinen dem Testator deutlich vor Augen gestanden zu haben, denn die Sammlung ist im Testament geradezu überpräsent: Insgesamt neun der 18 beschriebenen Blätter widmen sich in detaillierter Weise den Gegenständen, ihrem Wert und ihrer möglichen Aufstellung. Und tatsächlich setzte Wallraf seine „liebe[n] Vaterstadt[23] hier erstmals offiziell als Erbin seines Nachlasses ein: „Dieser meiner Vaterstadt und ihrer Gemeinde weihe ich daher auch meine zusammengebrachte Habe, welche ihr zur dauernder Ehre, zum offentlichen Nutzen ihrer ehemal zu sehr vernachlassigten Jugend […] angedeihen und von der höhern Regierung […] in Schutz und Beforderung genommen werden möge.[24] Mehrfach wird die Absichtserklärung wiederholt[25], teilweise mit noch deutlicheren Verweisen auf den hohen Stellenwert der Sammlung in seinem Leben: „Meine, nur immer fur allgemeine Zwecke zum Wohl der Stadt Coln bestimmte Habseeligkeiten und Seltenheiten, die ich mit vielen Entbehrungen meiner, mir sonst freigestandenen Anwendung zu Lebensfreuden, Reisen etc. – mühesam und mit Kennerwahl meistens zusammengebracht habe, sollen also ihren Zweck nach meinem unvorhergesehenen Tode nicht verfehlen.[26]

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Wallraf bekräftigte somit seine Absicht, „seine Sammlungen ‚der Öffentlichkeit zu widmen‘ […]“[27] und erweiterte diese sogar noch, indem er sie eindeutig in den Besitz der Stadt übergeben wollte: „Es ist unter dieser Voraussetzung, dass die Stadt und die neue konigliche Regierung […] auf die Zusammenhaltung eines solchen Schatzes alle Rucksicht nehmen wird, mein Wunsch und Wille, dass sie hier in Coln – in hoc loco – besonders bey der nun […] angesprochenen Hoffnung der zu erlangenden […] Universität hoheren Rangs – zum Wissen, zur Ehre und zum Stolz unserer Stadt unverrückt und unangetastet bleibe […].“[28] Seine Familie blieb damit außen vor, da „sie mir ohnehin mehr schuldig ist, als ich ihr schuldig bin, da ich daraus nicht einen Sohn für mich und meine Absichten und meine Realerbschaft aufbringen […] konnte.“[29] Im ersten Testament war der Familienzweig seiner Schwester noch uneingeschränkt erbberechtigt gewesen. Wallraf beteuert, er wisse „warum ich es so und nicht anders einrichte, am besten – und so glaube ich meinen Willen gegen jede Vorwürfe gerechtfertiget zu haben“.[30] Dass seine Verfügung Unmut erregen würde, war ihm also durchaus bewusst. Immerhin trug er zugleich Sorge für einen angemessenen Unterhalt seiner Familie, auch wenn er seine Nichten und Neffen als „immorale Menschen“ bezeichnet, letztere gar zu „untuchtigen, verwachsenen, verkrüppelten oder schon in der frühen Jugend verdorbenen Buben[31] erklärt, und nur die beiden jüngsten Kinder „noch guter, arbeitsamer christlicher Natur“ zuzuordnen wusste.[32] Seine Schwester und ihr Mann sollten im Caecilienspital untergebracht und jeweils mit insgesamt 130 Reichstalern pro Jahr ausgestattet werden. Caspar und Elisabeth Alexius sprach er 15 Reichstaler zu – beide befanden sich zu diesem Zeitpunkt im Arbeitshaus in Brauweiler.[33] Erstaunlich ist, dass Ferdinand Alexius trotz des harschen Urteils wie seine Schwester Maria Anna 700 Reichstaler erhalten sollte. Wallraf setzte jedoch voraus, dass er ein „ehrlicher Mann“ würde.[34]Die zwei noch ordentlichsten Kinder Antoinette und Wolter (so viel es nur beweist ist) – sollen jedes 2000 Reichstaler […] erhalten.“[35]

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Wie ausführlich Wallraf die Angaben und Wünsche ausformulierte, die den Umgang mit seiner Sammlung betrafen, ist bereits angedeutet worden. Vor allem die Gemälde standen dabei im Fokus, von denen er gerade die kölnische Schule, neben der italienischen und deutschen, besonders hervorhob und eine ungefähre Stückzahl und deren Wert angab.[36] Wallraf nahm damit in gewisser Weise das erst 1817 mit viel Hilfe und finanzieller Unterstützung vollendete Gemäldeverzeichnis vorweg, das für die Annahme des dritten Testaments 1818 maßgeblich wurde.[37] Gleichzeitig gibt das Testament einen groben Überblick der Künstler, von denen Werke in Wallrafs Sammlung zu finden waren. Auf Seite 11 seines Willens zählt Wallraf u. a. Pietro Testa, Tintoretto, Rubens, van Dyck, Dürer und Cranach auf.[38] Noch konkreter kommt er auf „die durch mich von den Franzosischen Domainen durch hohe Vorsprach noch erbethene und erhaltene schone Stucke“ zu sprechen. Darunter „die Stigmatisation des Heiligen Franciscus von Rubens […]“ oder „die Erhebung de[s] gekreuzigten Erlosers von Le Brun […].“[39] Zusammen mit Kupferstichen, Mineralien und Naturalien sollte die Gemäldesammlung eine neue Heimat im Jesuitenkolleg finden. Allein „uber meine Bibliothek, welche ich zu meinem Gebrauch mir noch vorbehalte, werden ich noch lebend im Verhaltniß disponiren, wie ich sehe, daß meine Wohlthat furs Vaterland vom Vaterland selbst und der hohen Regierung geschatzt wird, bekenntlich sind mehrere rare Manuscripten, Incunabeln, Alterthumer etc. von betrachtlichem Preis.[40] Auch zu diesem Teil der Sammlung hatte er zuvor konkretere Angaben gemacht, denn unter den Handschriften hebt er besonders die „eigenhandigen Manuscripten von Albertus Magnus“ hervor.[41]

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  • Wallrafs Skizze zur Aufstellung seiner Sammlung im ehemaligen Jesuitenkolleg
    Bildnachweis: HAStK, Best. 1105, A 27, fol. 14r, gemeinfrei

  • Wallrafs Skizze zur Aufstellung seiner Sammlung im ehemaligen Jesuitenkolleg, Transkription Elisabeth Schläwe
    Bildnachweis: HAStK, Best. 1105, A 27, fol. 14r, gemeinfrei

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Bemerkenswert ist beim zweiten Testament, wie detailliert Wallraf seine Forderungen zu Papier gebracht hat. Es war ihm nicht nur wichtig, dass seine Sammlungen „nicht zerstreuet, verschleudert oder verkauft werden[42], er hatte auch konkrete Vorstellungen davon, wie und an welchem Ort sie präsentiert werden sollten. Seinem Wunsch, die Sammlung im Jesuitenkolleg unterzubringen, folgten auf mehreren Seiten Ausführungen zu erforderlichen Umbaumaßnahmen, um die Objekte ansprechend und in sinnvoller Abfolge präsentieren zu können,[43] weshalb auch Thierhoff das Testament als wichtiges Quellenzeugnis für Wallrafs Vorstellungen seines Kunstmuseums einstuft.[44] Der Sammler wollte nichts dem Zufall überlassen: Er ging so weit ins Detail, dass neben Durchbrüchen auch von „beweglichen spanischen Wänden[45], „roulleaux“ in den Fenstern[46], Maßangaben zu Türen und Zimmern, Planungen für Malerarbeiten[47] oder einer „Treppe für 2 oder 3 Menschen nebeneinander[48] die Rede ist. Auch zur möglichen Überwachung machte Wallraf sich konkrete Vorstellungen.[49] Zur Veranschaulichung fügte er sogar eine Skizze an, anhand derer er festlegte, in welcher Reihenfolge die Gemälde der kölnischen Schule gehängt werden sollten.[50] Die Bestimmungen sind so zahlreich, dass sie sich kaum systematisch auswerten lassen.

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Die Eile, in der Wallraf das Testament verfasste, ist deutlich am Schriftbild des Entwurfs zu erkennen. Zahlreiche Streichungen, Korrekturen und sogar grammatische und orthographische Missgeschicke[51] erschweren es dem Leser, Wallrafs zweiten Willen bis ins letzte Detail nachvollziehen zu können. Gleichzeitig vermittelt diese einzigartige Quelle dadurch aber einen handfesten Eindruck davon, was sich in der Nacht vom 25. auf den 26. Mai in Wallrafs Kopf abgespielt haben muss, und macht den Kölner Professor als Menschen greifbarer. Während das erste Testament kaum Einblicke in die Person des Erblassers geliefert, sondern dessen Leben vielmehr durch die formale Gestalt verhüllt hatte, lässt der Text von 1816 in doppelter Hinsicht sehr viel Nähe zu: Einerseits ist es möglich, dem Menschen Wallraf näher zu treten, der verärgert und eilig, dazu ungeschönt seinen letzten Willen in einer gegebenen Lebenssituation zu Papier bringt und zu rechtfertigen versucht. Andererseits tritt hier aber auch der Kern dessen zutage, was sich mit Wallraf als öffentlicher Person unter dem Etikett des „Erzbürgers“ bis heute verbindet. Eine Passage des Testaments liest sich nämlich geradezu wie eine Zusammenfassung der typischen „Wallraf-Attribute“: „Meiner lieben Vaterstadt jederzeit getreu, für sie und für das dauernde Wohl unserer Mitbürger viel duldend, unternehmend, rettend, was ich je konnte, freue ich mich Vieles, was anderen durch Gelegenheit oder durch zu wenigen Muth und durch Gleichgultigkeit ums gemeine Wohl unmöglich und undthunlich war in meinen Tagen erstrebt und angefangen zu haben, wenn wenn [sic] auch nicht alles, wie ich’s wollte, vollbracht ist – das ich aber, wenn nur Gott mir das Leben fristet, ich noch auszufuhren bedacht seyn werde.[52] Abermals tritt hier der Konzeptcharakter der Verfügung deutlich hervor – und zugleich arbeitet Wallraf selbst, sicher nicht ganz unbewusst, an der Konstruktion seines Images, das bis heute ganz ähnlichen Motiven und Zuschreibungen folgt.


Anmerkungen

[1] HAStK, Best. 1105 (Ferdinand Franz Wallraf), A 27 (Letztwillige Verfügungen), fol. 21v.

[2] Vgl. ebd. fol. 22r.

[3] Ebd., fol. 22r. und 24r.

[4] Vgl. ebd., fol. 21v. Das Siegel ist beschädigt, im Digitalisat aber noch gut zu erkennen.

[5] Vgl. ebd., fol. 10r–11v (Umschlag). Das auf fol. 11v sehr gut erkennbare Siegel enthält die kursiven Initialen "F. W." sowie im oberen Bereich einen Stern. Vgl. Joachim Deeters (Bearb.), Ferdinand Franz Wallraf. Ausstellung des Historischen Archivs der Stadt Köln vom 5. Dezember 1974 bis 31. Januar 1975, Köln 1974, S. 60.

[6] HAStK, Best. 1105, A 27, fol. 21v.

[7] Ebd.

[8] Vgl. die in einer Aufzählung bei Spiertz genannten Namen: Willi Spiertz, Eberhard von Groote. Leben und Werk eines Kölner Sozialpolitikers und Literaturwissenschaftlers (1789–1864), Köln / Weimar / Wien 2007, hier: S. 51, Anm. 236.

[9] Zu Seber vgl. Joachim Deeters, Der Nachlass Ferdinand Franz Wallraf (Best. 1105) (Mitteilungen aus dem Stadtarchiv von Köln 71), Köln 1987, S. 205.

[10] Zu Max Heinrich Fuchs vgl. Bianca Thierhoff, Ferdinand Franz Wallraf (1748–1824). Eine Gemäldesammlung für Köln, Köln 1997, S. 88f.

[11] Auflistung der Exekutoren vgl. HAStK, Best. 1105, A 27, fol. 21v.

[12] Deeters, Austellung (wie Anm. 5), S. 93.

[13] Vgl. Thierhoff, Gemäldesammlung (wie Anm. 10), Anm. 151. Sein Neffe und potentieller Erbe Ferdinand Alexius hatte seine schulische Ausbildung abgebrochen und verließ vermutlich 1806 Köln.

[14] Vgl. Gerichtsakte im Fall Ferdinand Alexius, HAStK, Best. 400 (Oberbürgermeister (vor 1883)), A 3914 (Zehnmonatliche Gefängnisstrafe des Ferdinand Alexius wegen Bedrohungen und Erpressungen gegen seinen Oheim Prof Wallraf).

[15] Wallraf bedachte Bettendorf in seinem Testament, explizit für den Fall, dass ihm etwas auf der Reise zustoßen sollte. Vgl. HAStK, Best. 1105, A 27, fol. 22r. Evtl. handelt es sich bei ihm um Johann Wilhelm Hubert Bettendorf, wohl ein Schüler Wallrafs, der nunmehr in Göttingen ansässig war. Vgl. dessen Korrespondenz mit Wallraf in Deeters, Nachlass (wie Anm. 9), S. 10f.

[16] Der Reisepass, der auch einen Steckbrief Wallrafs enthält, findet sich hier: HAStK, Best. 1105, A 24A (Urkunden und Zeugnisse), fol. 36. Die Rechnungen vom 30. Mai und 14. Juni 1816 befinden sich in: HAStK, Best. 1105, A 35D (Rechnungen und Quittungen), fol. 40f. Smets erwähnt die Reise nach Göttingen in einem Satz, vgl. Wilhelm Smets, Ferdinand Franz Wallraf. Ein biographisch-panegyrischer Entwurf, Köln 1825, S. 60. Eine „Reiseroute von Frankfurt nach Cassel“, die nicht von Wallraf geschrieben, aber vermutlich für die Reise von ihm genutzt wurde, ist ebenfalls überliefert: HAStK, Best. 1105, A 27, fol. 57. In Göttingen traf sich Wallraf am 6. Juni mit dem Medizinprofessor Johann Friedrich Blumenbach (1752–1840). Vgl. Deeters, Nachlass (wie Anm. 9), S. 15.

[17] 1783 reiste Wallraf nach Süddeutschland. Vgl. Edwin Lange, Ferdinand Franz Wallraf und die rheinische Aufklärung. Wallrafs Entwicklung, Tätigkeit und Bedeutung bis zum Ende des 18. Jahrhunderts, Univ.-Diss., Bonn 1950, S. 29.

[18] Als Überblick der geschichtswissenschaftlichen Diskussion zu dieser Quellengattung vgl. Benigna von Krusenstjern, Was sind Selbstzeugnisse? Begriffskritische und quellenkundliche Überlegungen anhand von Beispielen aus dem 17. Jahrhundert, in: Historische Anthropologie 2 (1994), 462–471.

[19] HAStK, Best. 1105, A 27, fol. 12r.

[20] Ebd. Vgl. zum Streit Deeters, Ausstellung (wie Anm. 5), S. 30–36.

[21] HAStK, Best. 1105, A 27, fol. 12v.

[22] Vgl. Thierhoff, Gemäldesammlung (wie Anm. 10), S. 66f.

[23] HAStK, Best. 1105, A 27, fol. 12v.

[24] Ebd.

[25] Neben der bereits zitierten Passage ebd. vgl. auch fol. 13r, 17r u. 18v.

[26] Ebd., fol. 13r.

[27] Deeters, Ausstellung (wie Anm. 5), S. 73.

[28] HAStK, Best. 1105, A 27, fol. 18r.

[29] Ebd., fol. 13r.

[30] Ebd.

[31] Ebd., fol. 19r u. 13r.

[32] Ebd., fol. 19r. Ferdinand Alexius war für ihn ein „gefährliches und immoralisches Subject“. Ebd.

[33] Ebd., fol. 20r.

[34] Ebd., fol. 20v.

[35] Ebd.

[36] Vgl. ebd., fol. 13; Thierhoff, Gemäldesammlung (wie Anm. 10), S. 65f.

[37] Deeters, Ausstellung (wie Anm. 5), S. 92f.

[38] Vgl. HAStK, Best. 1105, A 27, fol. 17r.

[39] Ebd., fol. 16v.

[40] Ebd., fol. 21r. Vgl. auch Thierhoff, Gemäldesammlung (wie Anm. 10), S. 65.

[41] HAStK, Best. 1105, A 27., fol. 17v.

[42] Ebd., fol. 13r.

[43] Vgl. ebd., fol. 13v–16r.

[44] Vgl. Thierhoff, Gemäldesammlung (wie Anm. 10), S. 65f.

[45] HAStK, Best. 1105, A 27, fol. 13v.

[46] Ebd.

[47] Vgl. ebd., fol. 13v–14r.

[48] Ebd., fol. 14v.

[49] Vgl. ebd., fol. 16r. Wallraf nennt „Gitterwerk“ und die Möglichkeit, bestimmte Bestände durch eine „Schildwach“ sichern zu lassen, um Einbrüche oder Brände verhindern zu können.

[50] Vgl. ebd., fol. 14r. Vgl. Thierhoff, Gemäldesammlung (wie Anm. 10), S. 66.

[51] Vgl. etwa die Formulierung „Profesor ordenarius“ HAStK, Best. 1105, A 27, fol. 12r – während bei anderen Passagen die zeitgenössische Schreibweise in Rechnung zu stellen ist, sind hier dem zweifellos lateinkundigen Wallraf offenbar Fehler unterlaufen.

[52] Ebd., fol. 12v.

Empfohlene Zitierweise
Elisabeth Schläwe / Sebastian Schlinkheider, Eine unruhige Nacht – Wallrafs Testament vom 25./26. Mai 1816, aus: Dies., Letzter Wille mit großer Wirkung – Die Testamente Ferdinand Franz Wallrafs (1748–1824) (DOI: https://dx.doi.org/10.18716/map/00003), in: mapublishing, 2018, Seitentitel: Testament 1816: Eine unruhige Nacht (Datum des letzten Besuchs).